Samstag, 21 Februar 2026 11:47

Berlin schützt Kleingärten

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56.000 Parzellen auf städtischem Boden bleiben in Berlin dauerhaft geschützt. 56.000 Parzellen auf städtischem Boden bleiben in Berlin dauerhaft geschützt. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Gute Nachrichten für tausende Pächter in der Hauptstadt. Die politische Entscheidung ist gefallen. Die grünen Oasen bleiben erhalten. Der Umweltausschuss hat dem neuen Gesetz zugestimmt. Zehntausende Parzellen auf städtischem Grund werden damit langfristig gesichert. In einer Woche soll das Plenum die Regelung endgültig beschließen. Weitere Entwicklungen zu neuen Regelungen in Berlin zeigen, wie stark sich die Landespolitik derzeit verändert.

Inhaltsverzeichnis

Umweltausschuss Berlin und Abgeordnetenhaus Berlin

Der Beschluss beendet jahrelange Unsicherheit. Abrissdrohungen verlieren an Gewicht. Künftig dürfen Kleingärten nur in Ausnahmefällen weichen. Dazu zählen Projekte für bezahlbare Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser. In der Regel ist dafür das Votum des Abgeordnetenhaus von Berlin erforderlich.

Wird eine Parzelle dennoch aufgegeben, greift ein Ausgleich. Betroffene erhalten eine gleichwertige Ersatzfläche. Das schafft Planbarkeit. Viele Familien gewinnen Sicherheit.

Eine weitere Neuerung betrifft die Öffentlichkeit. Spaziergänge durch die Anlagen sind künftig ganzjährig erlaubt. Das gilt für alle. Auch für Menschen ohne eigenen Garten.

Berlin und 870 Kolonien

Die Bedeutung der Anlagen ist messbar. Berlin zählt 870 Kolonien. Ende 2024 gab es knapp 70.700 Parzellen. Zusammen umfassen sie rund 2900 Hektar. Das entspricht 3 Prozent der Stadtfläche. Mehr Hintergründe zur Stadt gibt es unter Berlin.

Das neue Gesetz gilt jedoch nicht für alle Flächen. Es betrifft gut 56.000 Parzellen auf städtischem Boden. Diese umfassen 2283 Hektar. Anlagen auf Bahn- oder Privatgrund sind ausgenommen.

KennzahlWert
Kolonien 870
Parzellen gesamt 70.700
Geschützte Parzellen 56.000
Gesamtfläche 2900 ha
Geschützte Fläche 2283 ha

Weitere Daten zu Berliner Kleingärten veröffentlicht der Berliner Landesverband der Gartenfreunde unter
https://www.gartenfreunde-berlin.de/

Danny Freymark und CDU-Fraktion Berlin

Danny Freymark, Sprecher für Klima- und Umweltschutz der CDU-Fraktion, begrüßt die Entscheidung. „Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für Zehntausende Berliner Familien.“ Zudem betont er, dass Kleingärten künftig keine einfache Reservefläche mehr seien. Ihr Schutz sei deutlich gestärkt.

Nach Angaben der CDU-Fraktion fördern die neuen Regeln Artenvielfalt und Stadtklima. Das Gesetz gehe über bestehende bundesrechtliche Vorgaben hinaus. Im Zusammenhang mit der Zukunft des Wohnens wird deutlich, dass Flächennutzung in der Hauptstadt ein zentrales Thema bleibt.

Berliner Landesverband der Gartenfreunde

Bereits vor Monaten äußerte sich der Berliner Landesverband der Gartenfreunde positiv. Eine Garantie für jede einzelne Parzelle gebe es nicht. Doch die Gesamtfläche werde nicht verkleinert. Das Landesgesetz reiche weiter als der Bundesschutz.

Damit erhalten zehntausende Familien in Berlin mehr Planungssicherheit für ihre Parzellen. Die endgültige Abstimmung im Plenum steht in einer Woche an.

FAQ

Wann tritt das neue Schutzgesetz für Kleingärten in Kraft?

Das Gesetz wurde vom Umweltausschuss beschlossen und soll eine Woche später im Plenum endgültig verabschiedet werden.

Wie viele Kleingartenparzellen gibt es in Berlin?

Ende 2024 zählte Berlin rund 70.700 Parzellen in insgesamt 870 Kolonien.

Wie viele Parzellen stehen unter dem neuen gesetzlichen Schutz?

Das Schutzgesetz gilt für gut 56.000 Parzellen auf städtischem Boden mit einer Gesamtfläche von 2283 Hektar.

Dürfen Kleingärten künftig bebaut werden?

Nur in Ausnahmefällen, etwa für bezahlbare Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser, und in der Regel mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin.

Was passiert, wenn eine Parzelle aufgegeben werden muss?

Betroffene Pächter erhalten eine gleichwertige Ersatzfläche.

Sind die Anlagen künftig öffentlich zugänglich?

Ja, Spaziergänge durch die Kleingartenanlagen sind ganzjährig erlaubt.

Quelle: BZ Die Stimme Berlins, Patizonet