Montag, 29 September 2025 12:35

Elektronische Patientenakte wird ab Oktober Pflicht

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Digitale Akte erleichtert den Zugang zu Gesundheitsdaten Digitale Akte erleichtert den Zugang zu Gesundheitsdaten Foto: Pixabay

Ab dem 1. Oktober startet in Deutschland ein entscheidender Schritt für das Gesundheitswesen. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte wird für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Sie soll für rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte einen zentralen digitalen Speicher für Gesundheitsdaten bieten. Ziel ist es, die Versorgung zu verbessern, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und im Notfall wichtige Informationen sofort verfügbar zu machen.

Inhaltsverzeichnis:

Wolfgang Greiner und die geringe Bekanntheit

Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbands zeigt, dass die Mehrheit der Versicherten die Einführung befürwortet. 83 Prozent halten die verpflichtende Befüllung der ePA für richtig, nur 14 Prozent lehnen sie ab. Dennoch fühlen sich 54 Prozent der Befragten kaum informiert. Nur 45 Prozent gaben an, sich gut auszukennen.

Auffällig ist, dass 84 Prozent der Patientinnen und Patienten in diesem Jahr beim Arzt keine Informationen zur ePA erhalten haben. Lediglich 9 Prozent wurden darauf angesprochen. Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld betonte, dass Aufklärung dringend nötig sei. Er warnte, dass Patientinnen und Patienten mögliche Risiken unterschätzen könnten, wenn sie Dokumente löschen.

Wichtige Zahlen:

  • 25,8 Mio. ePA-Konten bei der AOK eingerichtet
  • 4,3 % Widerspruchsquote
  • 265.000 Gesundheits-IDs registriert
  • 70.000 aktive Nutzer im August mit durchschnittlich 2 Logins

Nutzen für Patientinnen und Patienten

Greiner sieht in der ePA große Vorteile, besonders bei sektorübergreifender Versorgung. Im Notfall können Allergien, Medikamente und Vorerkrankungen sofort abrufbar sein. Das ermöglicht schnelle und gezielte Behandlungen.

Er schlägt zudem vor, dass Patientinnen und Patienten selbst mehr Daten einbringen können. Dazu gehören:

  1. Blutdruck- oder Blutzuckerwerte
  2. Informationen aus Gesundheits-Apps
  3. Hinweise zur Organspende
  4. Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Diese Dokumente sollten standardisiert gespeichert, bei Bedarf bearbeitet und gelöscht werden können. Das würde die Versorgung noch stärker unterstützen.

Arztpraxen und technische Voraussetzungen

Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind etwa 80 Prozent der Praxen technisch vorbereitet. Rund 20 Prozent verfügen jedoch noch nicht über die nötigen ePA-Module. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) forderte schnelles Handeln.

Sie machte deutlich, dass ab 1. Januar 2026 Sanktionen greifen, wenn Ärztinnen und Ärzte die Pflicht nicht erfüllen. Die Fristen seien großzügig bemessen worden, um Umstellungen zu ermöglichen. Bereits heute sei ein Großteil der Praxen und Krankenhäuser angebunden. Die Ministerin unterstrich, dass die ePA ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen sei.

Louisa Specht-Riemenschneider und der Datenschutz

Die technische Umsetzung liegt bei der bundeseigenen Digitalagentur Gematik. Nach Hinweisen des Chaos Computer Clubs mussten Sicherheitslücken geschlossen werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider bestätigte, dass die Probleme inzwischen behoben seien.

Sie kündigte an, die Weiterentwicklung genau zu begleiten. Bürgerinnen und Bürger sollen umfassend informiert werden, damit sie eigenständig entscheiden können. Verbesserungsbedarf sieht sie beim Rechtemanagement. Wünschenswert wären genauere Einstellungsmöglichkeiten für einzelne Dokumente. Bereits heute bestehen vielfältige Widerspruchsrechte, die ausgebaut werden könnten.

Die ePA wird ab Oktober für alle Praxen Realität. Ob sich die digitale Patientenakte im Alltag bewährt, hängt entscheidend von Aufklärung, technischer Umsetzung und Vertrauen der Versicherten ab.

Quelle: Berliner Morgenpost