Dienstag, 24 Februar 2026 10:24

Heizungscheck 2026 wird Pflicht

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Pflichtprüfung für Heizungen im 16. Betriebsjahr ab 2026 verbindlich. Pflichtprüfung für Heizungen im 16. Betriebsjahr ab 2026 verbindlich. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Viele Heizungen laufen seit Jahren ohne genaue Kontrolle. Das kostet Energie. Und Geld. Für zahlreiche Anlagen endet 2026 eine gesetzliche Frist. Dann wird der Heizungscheck verbindlich. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz. Es betrifft vor allem größere Wohnhäuser. Eigentümer müssen handeln, wenn ihre Anlage das 16. Betriebsjahr erreicht.

Inhaltsverzeichnis

Paragraf 60b Gebäudeenergiegesetz und Wohngebäude

Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes verpflichtet Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten zu einer Heizungsprüfung im 16. Betriebsjahr. Betroffen sind Gas-, Öl- und Holzheizungen. Das Gesetz wird häufig als Heizungsgesetz bezeichnet.

Heizungen, die 2010 installiert wurden, fallen 2026 unter diese Pflicht. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Weitere Details stellt auch die Bundesregierung bereit unter https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__60b.html.

Die Frist beginnt mit dem Installationsdatum. Sie endet exakt 16 Jahre später. Damit ist nicht das Baujahr entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Im Zusammenhang mit aktuellen Regelungen in Berlin rückt auch die energetische Modernisierung stärker in den Fokus.

Zukunft Altbau und Anlagen aus 2010

Für ältere Heizsysteme gelten Übergangsfristen. Wurde eine Anlage vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut, bleibt Zeit bis zum 30. September 2027. Das berichtet myHOMEBOOK, das zu Axel Springer gehört.

Das Gesetz staffelt die Termine klar nach Einbaujahr. Beispiele zeigen die konkreten Fristen

  1. Einbau im Oktober 2009
    Prüfung bis September 2025
  2. Einbau im April 2010
    Prüfung bis März 2026
  3. Einbau im September 2010
    Prüfung bis August 2026

Für alle Anlagen mit Einbau bis 30. September 2009 gilt die verlängerte Frist bis zum 30. September 2027.

Für Wärmepumpen existiert eine eigene Prüfpflicht. Sie ist gesondert geregelt. Wie stark Witterung und Energiebedarf zusammenhängen, zeigte zuletzt der Kälteeinbruch in Berlin.

Schornsteinfeger und Fachbetriebe

Mit der Kontrolle dürfen Fachbetriebe für Heizungstechnik oder Energieberatung beauftragt werden. Auch Schornsteinfeger sind dazu berechtigt. Die Prüfung muss im Laufe des 16. Betriebsjahres erfolgen.

Dabei untersuchen Fachleute mehrere Punkte

  • Anpassung der Einstellungen an die tatsächliche Nutzung des Gebäudes
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
  • Möglichkeit zur Absenkung der Vorlauftemperatur
  • Effizienz der Heizungspumpe
  • Vollständige Dämmung der Rohrleitungen

Wird Optimierungsbedarf festgestellt, sind Eigentümer verpflichtet zu reagieren. Empfohlene Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden. Ziel ist eine effizientere Energienutzung.

Zukunft Altbau und Fristen 2026

Anlagen aus dem Jahr 2010 erreichen 2026 das Ende ihrer Prüfpflichtfrist. Eigentümer sollten Termine frühzeitig vereinbaren. Das rät Zukunft Altbau. Wer sich über Entwicklungen in der Hauptstadt informieren möchte, findet mehr zu Berlin online.

Der Heizungscheck kann mit anderen Wartungen kombiniert werden, etwa mit der regulären Kontrolle durch den Kaminkehrer. Angesichts der gestaffelten Fristen ist eine rechtzeitige Planung entscheidend. Wer die Termine kennt, vermeidet Verzögerungen und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht.

FAQ

Wann ist der Heizungscheck verpflichtend?

Die Prüfung ist im Laufe des 16. Betriebsjahres vorgeschrieben. Maßgeblich ist das Installationsdatum der Heizungsanlage.

Für welche Gebäude gilt Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes?

Die Pflicht betrifft Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten. Grundlage ist Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes.

Welche Heizungsarten sind betroffen?

Erfasst sind Gas-, Öl- und Holzheizungen. Für Wärmepumpen besteht eine eigene Prüfpflicht.

Welche Frist gilt für Heizungen mit Einbau vor dem 1. Oktober 2009?

Für diese Anlagen gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 30. September 2027.

Wer darf den Heizungscheck durchführen?

Die Prüfung darf durch Fachbetriebe für Heizungstechnik oder Energieberatung erfolgen. Auch Schornsteinfeger sind berechtigt.

Was passiert, wenn Optimierungsbedarf festgestellt wird?

Empfohlene Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden. Ziel ist eine effizientere Energienutzung.

Quelle: BZ Die Stimme Berlins, Patioznet