Inhaltsverzeichnis
- Katherina Reiche und EEG-Novelle
- Förderstopp bis 25 Kilowatt
- Vergütungssätze und Strompreise
- Reaktionen von BSW-Solar und Politik
Katherina Reiche und EEG-Novelle
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche stellt eine Kürzung der Solarförderung in Aussicht. Sie erklärte, es sei folgerichtig, dass erneuerbare Energien künftig mehr Verantwortung übernehmen. Anlagen, die sich selbst wirtschaftlich tragen, bräuchten keine dauerhafte Subvention durch die Allgemeinheit. Deshalb solle das Fördersystem marktorientierter, innovativer und effizienter werden.
Reiche betonte, Photovoltaik solle integraler Bestandteil eines stabilen, effizienten und marktorientierten Energiesystems bleiben. Bis 2030 sollen erneuerbare Energien 80 Prozent der Stromversorgung tragen. Nun müsse die Förderung stärker an Kosteneffizienz und Systemnutzen ausgerichtet werden. Diese Aspekte seien in den vergangenen Jahren zu wenig berücksichtigt worden.
Mehrere Medien berichteten über einen Arbeitsentwurf mit Stand 22. Januar zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Darin werde eine Einstellung der Förderung neuer und kleiner Solaranlagen geprüft. Die energiepolitische Debatte reiht sich ein in weitere neue Regelungen auf Bundes- und Landesebene.
Förderstopp bis 25 Kilowatt
Laut Entwurf soll die Förderung für Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung entfallen. Kleine Solaranlagen seien aufgrund gesunkener Kosten häufig bereits ohne zusätzliche Unterstützung wirtschaftlich, sofern sie einen hohen Eigenverbrauch erreichen. Darauf verwies die Deutsche Presse-Agentur unter Bezug auf das Dokument.
Zum Vergleich
- Ein typisches Balkonkraftwerk erreicht maximal 800 Watt.
- Die Grenze von 25 Kilowatt betrifft klassische Dachanlagen privater Haushalte.
- Die Maßnahme zielt auf Neuanlagen.
Die Diskussion über Energie und Versorgungssicherheit gewinnt bundesweit an Bedeutung. Auch in Berlin stehen Infrastruktur- und Energiefragen regelmäßig im Fokus der Berichterstattung.
Vergütungssätze und Strompreise
Derzeit erhalten Privathaushalte für 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung. Sie produzieren Strom auf Dächern, Balkonen oder Grundstücken. Die Höhe hängt von der Leistung und der Art der Einspeisung ab.
- Bei teilweiser Einspeisung sind es bis zu 7,78 Cent pro Kilowattstunde.
- Bei Volleinspeisung werden 12,34 Cent pro Kilowattstunde gezahlt.
- Der durchschnittliche Strompreis für Privatkunden liegt meist bei über 30 Cent pro Kilowattstunde.
Die Vergütungssätze gelten als vergleichsweise gering im Verhältnis zu Endkundenpreisen. Ein eigenständiges Geschäftsmodell ergibt sich für Privatstromerzeuger unter diesen Bedingungen kaum. Entwicklungen bei Kosten und Preisen werden auch in anderen Bereichen beobachtet, etwa wenn Ticketpreise steigen.
Reaktionen von BSW-Solar und Politik
Verbände reagierten mit deutlicher Kritik. Der Bundesverband Solarwirtschaft BSW-Solar erklärte, sollten die Maßnahmen umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden weitgehend zum Erliegen kommen.
Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig wurde mit den Worten zitiert, die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen. Für die Mehrzahl neuer Anlagenbetreiber sei die EEG-Einspeisevergütung weiterhin notwendig, um ausreichende Rentabilität zu sichern.
Auch aus dem Bundestag kam Kritik. Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erklärte, der Entwurf bremse den Ausbau der Photovoltaik massiv. Michael Kellner, Energiepolitiker der Grünen, bezeichnete die bisherige Solarförderung als Erfolgsgeschichte. Millionen Bürger hätten investiert, das Land profitiere. Mit dem Gesetzentwurf drohe dieses Engagement ausgebremst zu werden. Weitere Informationen zum gesetzlichen Rahmen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter bmwk.de.
FAQ
Was plant Katherina Reiche bei der Solarförderung?
Sie stellt eine Kürzung der Förderung für neue und kleine Photovoltaikanlagen in Aussicht und will das System marktorientierter gestalten.
Welche Anlagen sollen betroffen sein?
Geplant ist, die Förderung für Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung einzustellen.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?
Bei teilweiser Einspeisung sind es bis zu 7,78 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,34 Cent pro Kilowattstunde für 20 Jahre.
Welche Quote für erneuerbare Energien ist bis 2030 vorgesehen?
Bis 2030 sollen erneuerbare Energien 80 Prozent der Stromversorgung in Deutschland übernehmen.
Quelle: Berliner Morgenpost, SN2 WORLD