Inhaltsverzeichnis:
- Drei Standorte in Pankow und einer an der Grenze zu Lichtenberg
- Zwei Windradflächen im Grunewald bei Teufelsberg
- Weitere Flächen in Treptow, Spandau und Reinickendorf
- Gesetzliche Vorgaben und erste Umsetzungsschritte
Drei Standorte in Pankow und einer an der Grenze zu Lichtenberg
Die Bezirke Pankow und Lichtenberg zählen zu den Hauptzonen für den geplanten Ausbau. In Pankow wurden drei Areale festgelegt: Blankenfelde/Akenberge, Buchholz Nord sowie der Landschaftsraum Wartenberg/Falkenberg. Einer dieser Orte grenzt unmittelbar an Lichtenberg.
Laut Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sollen diese Flächen vorrangig auf ihre technische Eignung geprüft werden. Gleichzeitig plant man, dort die Flächennutzungspläne anzupassen. Eine konkrete Bauentscheidung ist bislang nicht getroffen worden.
Zwei Windradflächen im Grunewald bei Teufelsberg
Auch im Grunewald, einem sensiblen Naturraum, sind zwei Flächen vorgesehen. Die erste liegt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf am Teufelsberg. Die zweite befindet sich im Süden von Steglitz-Zehlendorf. Diese Auswahl könnte zu Diskussionen führen, da beide Flächen in beliebten Naherholungsgebieten liegen.
Ein zentrales Element in der Umsetzung ist die geplante Bürgerbeteiligung. Vom 10. Juni bis 11. Juli haben Einwohner die Möglichkeit, ihre Meinung zu den ausgewählten Standorten einzureichen. Das Verfahren soll Transparenz schaffen und potenzielle Konflikte frühzeitig berücksichtigen.
Weitere Flächen in Treptow, Spandau und Reinickendorf
Neben Pankow und dem Grunewald benennt der Senat auch drei Standorte in anderen Bezirken. In Treptow-Köpenick ist die Krummendammer Heide betroffen, in Spandau die Rieselfelder Gatow und in Reinickendorf das Gebiet Jungfernheide/Tegel. Auch hier müssen die Flächennutzungspläne überarbeitet werden. Die mögliche Höhe der Windräder bleibt derzeit offen. Zur Diskussion stehen zwei Varianten:
- Windräder mit bis zu 230 Metern Gesamthöhe
- Kompaktere Modelle bis zu 150 Meter
Berlin betreibt aktuell nur acht Windräder. Diese geringe Zahl steht in starkem Kontrast zum gesetzlich vorgeschriebenen Ausbauziel. Eine frühere Studie hatte bereits 32 potenzielle Flächen identifiziert, doch nun wurden acht davon priorisiert.
Gesetzliche Vorgaben und erste Umsetzungsschritte
Hintergrund des Vorhabens ist eine bundesweite Regelung, nach der Stadtstaaten wie Berlin mindestens 0,5 Prozent ihrer Landesfläche für Windenergie reservieren müssen. Dies entspricht rund 450 Hektar – etwa der Fläche des stillgelegten Flughafens Tegel. Die aktuelle Auswahl ist daher nur ein Zwischenschritt im weiteren Planungsverlauf.
Die Änderungen im Flächennutzungsplan, die Beteiligung der Bevölkerung sowie technische Machbarkeitsprüfungen sind die nächsten Meilensteine. Ob und wann mit dem Bau begonnen wird, hängt von mehreren Genehmigungsverfahren ab. Entscheidungen dazu sind für die kommenden Monate zu erwarten.
Quelle: RBB24, www.milekcorp.com/de