Freitag, 15 November 2024 13:28

Berliner Gymnasiast nach Hackerangriff von Schule verwiesen

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Gymnasiast Gymnasiast pixabay / Foto illustrativ

Ein Berliner Schüler muss nach einem schwerwiegenden Hackerangriff die Schule wechseln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren und bestätigte damit eine Maßnahme der Senatsbildungsverwaltung. Der Vorfall sorgte für erhebliches Aufsehen.

Inhaltsverzeichnis:

Gerichtsentscheidung trotz Abiturvorbereitung bestätigt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Maßnahme der Senatsbildungsverwaltung, einen Schüler nach einem schwerwiegenden Hackerangriff die Schule wechseln zu lassen, verhältnismäßig ist. Dies gilt auch, obwohl der Schüler sich in der Vorbereitung auf die Abiturprüfungen befindet. Der Schüler zeigte keinerlei Reue und blieb uneinsichtig, was die Entscheidung des Gerichts maßgeblich beeinflusste.

Gegen die Entscheidung kann eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Der betroffene Schüler ist Teil der Oberstufe und stand kurz vor seinem Abschluss.

Hackerangriff auf Schulrechner und Folgen

Der Schüler und zwei Mitschüler installierten einen Keylogger auf einem Schulrechner, um Zugangsdaten zu stehlen. Dadurch erhielten sie das Administratoren-Passwort und konnten in den geschützten Lehrerkanal eindringen. Sie verschafften sich Einsicht in vertrauliche Informationen sowie organisatorische Daten der Schulleitung.

Der Angriff ermöglichte das Mitlesen interner Kommunikation der Lehrkräfte und stellte einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz dar. Nach der Entdeckung der Manipulation entschied die Senatsbildungsverwaltung, den Schüler in eine andere Schule zu versetzen. Diese Maßnahme ist laut Berliner Schulgesetz die schwerste mögliche Sanktion bei solchen Verstößen.

Konsequenzen und rechtliche Bewertung

Das Gericht betonte, dass der Schüler durch sein Verhalten das Vertrauen in die Schulgemeinschaft massiv geschädigt habe. Die Entscheidung soll ein deutliches Signal setzen, dass solche Eingriffe nicht toleriert werden.

Die Maßnahme dient nicht nur der Ahndung des Verstoßes, sondern auch dem Schutz der übrigen Schüler und Lehrkräfte. Das Berliner Schulgesetz sieht in besonders schweren Fällen die Umschulung auf eine andere Schule als mögliche Sanktion vor. Die Entscheidung gilt als Präzedenzfall, der die Grenzen des Datenschutzes an Schulen verdeutlicht.

Quelle: www.welt.sn2world.com, rbb24.de