Rückgewinnung von Unterhaltsvorschüssen
Im Jahr 2023 verzeichnete Berlin dramatisch niedrige Rückholquoten bei den Unterhaltsvorschüssen. Von den insgesamt rund 95,57 Millionen Euro, die für Unterhaltsvorschüsse ausgegeben wurden, konnte das Land lediglich 15,07 Millionen Euro zurückgewinnen. Dies entspricht einer Quote von nur 15,8 Prozent. Im Vergleich zu anderen Bundesländern befindet sich Berlin damit im Mittelfeld, obwohl diese Zahlen insgesamt auf ein systemisches Problem hinweisen: Viele Unterhaltspflichtige, hauptsächlich Väter, entziehen sich ihrer finanziellen Verantwortung.
Gründe für die niedrige Rückholquote
Die Herausforderungen bei der Eintreibung der Unterhaltsvorschüsse sind vielschichtig. Oftmals sind die finanziellen Verhältnisse der Unterhaltspflichtigen prekär, was eine Rückzahlung unmöglich macht. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass manche Elternteile, besonders Väter, durch diverse Tricks ihre Zahlungsverpflichtungen umgehen. Ein weiteres großes Problem stellt die Überlastung der Jugendämter dar, die für die Verfolgung dieser Fälle zuständig sind. Die Berliner Bildungsverwaltung hat zugegeben, dass die Effektivität der Ämter stark von der schnellen und konsequenten Verfolgung der Unterhaltsansprüche abhängt.
Maßnahmen und Schlussfolgerung
Um die Situation zu verbessern, setzen die Jugendämter in Berlin verschiedene Maßnahmen um. Bei konsequenter Weigerung der Eltern, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen, greifen die Ämter auf Informationen von Arbeitgebern, Versicherungen und Steuerbehörden zurück. In letzter Instanz kann der Staat versuchen, die Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Dennoch bleibt eine große finanzielle Lücke, die letztlich von den Steuerzahlern geschlossen werden muss. Es bleibt abzuwarten, ob verstärkte Anstrengungen und verbesserte Prozesse in den kommenden Jahren zu einer besseren Rückholquote führen werden, um die finanzielle Belastung für den Steuerzahler zu minimieren.
Quelle: RBB24