Freitag, 11 Oktober 2024 15:02

Entschädigung wegen verweigerter Rampe

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz pixabay / Foto illustrativ

Ein aktueller Fall aus Berlin zeigt erneut die Bedeutung des Diskriminierungsschutzes für Menschen mit Behinderung. Ein Mieter im Rollstuhl erhält eine Entschädigung von 11.000 Euro, nachdem eine Wohnungsbaugesellschaft den Bau einer Rampe über zwei Jahre lang verweigert hat. Das Landgericht Berlin entschied zugunsten des Mieters und unterstrich die schwerwiegenden Folgen der Diskriminierung.

Berliner Wohnungsbaugesellschaft verweigert Rampe

Der Mieter, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hatte über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren keine Möglichkeit, sein Wohnhaus selbstständig zu verlassen. Die Wohnungsbaugesellschaft lehnte hartnäckig den Bau einer Rampe ab, obwohl der Mieter die sechs Treppenstufen zum Eingang nicht eigenständig überwinden konnte. Das Landgericht Berlin stellte fest, dass dies eine unmittelbare Benachteiligung des Mieters darstellte.

Gerichtsurteil stützt sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das Gericht führte aus, dass die Weigerung der Wohnungsbaugesellschaft, den Bau der Rampe zu genehmigen, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoße. Im Vergleich zu Mietern ohne körperliche Einschränkungen wurde dem Kläger der Zugang zu seiner Wohnung rechtswidrig versagt. Dies habe nicht nur seine Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt, sondern auch zu einer Benachteiligung geführt, die rechtlich nicht gerechtfertigt sei.

Entschädigung wegen schwerwiegender Folgen

Das Landgericht begründete die Höhe der Entschädigung von 11.000 Euro mit den schwerwiegenden Auswirkungen für den betroffenen Mieter. Die fehlende Rampe führte dazu, dass der Mieter auf fremde Hilfe angewiesen war, um sein Zuhause zu verlassen oder zu betreten. Dies beeinträchtigte nicht nur seine Handlungsfreiheit, sondern stellte auch eine erhebliche Einschränkung seiner Lebensqualität dar.

In einem weiteren Urteil hat das Landgericht Berlin die Wohnungsbaugesellschaft zudem verpflichtet, dem Bau einer Rampe zuzustimmen. Damit wird sichergestellt, dass der Mieter in Zukunft uneingeschränkten Zugang zu seiner Wohnung hat.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu schützen und auf Barrierefreiheit zu achten. Die Entscheidung des Berliner Landgerichts verdeutlicht, dass Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Verpflichtung zum Bau der Rampe stellt sicher, dass der Mieter nicht länger benachteiligt wird und seine Bewegungsfreiheit zurückerlangt.

Quelle: www.fox360.net/de, rbb24.de