Freitag, 27 September 2024 13:58

Berlin: Internetbetrug im großen Stil

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Goldbetrug Goldbetrug foto: pixabay / illustrativ

In Deutschland wurde ein Mann zu über sechs Jahren Haft verurteilt, weil er Kunden durch den Verkauf nicht existierender Goldprodukte betrogen hat. Das Berliner Landgericht verurteilte den 64-jährigen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Seine 34-jährige ehemalige Freundin erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe für Beihilfe und Mittäterschaft in einigen Fällen.

Einzelheiten des Betrugs

Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann seit März 2020 einen Online-Handel betrieb, der hauptsächlich Goldbarren und Münzen anbot, die tatsächlich nie existierten. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagten die Kunden sofort zur Zahlung einer Versandkostenpauschale aufgefordert hatten, ohne jemals die Ware zu liefern.

Finanzielle Konsequenzen und Schneeballsystem

Der Angeklagte hatte zusammen mit seiner Partnerin ab Februar 2022 über einen weiteren Webshop Geschäfte abgewickelt, wobei viel eingenommenes Geld für persönliche Ausgaben der 34-Jährigen verwendet wurde, insbesondere für den Kauf und die Haltung von Pferden. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe von etwa 857.000 Euro an.

Reaktionen und Plädoyers der Verteidigung

Die Verteidiger der Angeklagten betonten die Reue ihrer Mandanten und ihr Geständnis während des Prozesses. Trotzdem blieb das Gericht bei einer empfindlichen Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine noch höhere Strafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Verurteilten haben die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

Der Fall hat nicht nur finanzielle Verluste für zahlreiche Betroffene zur Folge, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die Risiken des Online-Handels mit scheinbar wertvollen Investitionsgütern

Quelle: www.welt.sn2world.com, rbb24.de