Montag, 13 Januar 2025 14:34

Neue Grundsteuerreform in Berlin - Auswirkungen auf Mieter und Vermieter

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Grundsteuerreform in Berlin Grundsteuerreform in Berlin pixabay/Foto illustrativ

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft, und viele Berliner stehen vor der Frage, welche finanziellen Auswirkungen die Reform auf sie haben wird. Während Vermieter und Mieter gleichermaßen betroffen sind, könnten vor allem die steigenden Bodenrichtwerte und veränderten Berechnungsgrundlagen für Überraschungen sorgen.

Inhaltsverzeichnis:

Die Berechnung der neuen Grundsteuer

Die Reform war notwendig, da die bisherigen Berechnungen auf veralteten Daten aus den Jahren 1935 und 1964 basierten. Zu den entscheidenden Faktoren zählen jetzt:

  • Bodenrichtwert
  • Grundstücksfläche
  • Durchschnittliche Wohnfläche
  • Mietniveau

Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Bodenrichtwert in begehrten Stadtteilen erheblich gestiegen ist, was die Steuerlast erhöht. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch dürfen Vermieter diese Steuer auf die Mieter umlegen, was direkte Auswirkungen auf deren Haushaltskassen hat.

Unterschiedliche Auswirkungen in Berliner Stadtteilen

Die ersten Bescheide zeigen ein heterogenes Bild:

  • In Innenstadtlagen wie Prenzlauer Berg steigen die Belastungen deutlich.
  • In Randbezirken wie Reinickendorf könnte es zu Entlastungen kommen.

Einige Wohnungsunternehmen, wie die Degewo, haben Einspruch gegen die Bescheide eingelegt. Der Kritikpunkt: Die Berechnungen basieren teilweise auf nicht realisierten Mieteinnahmen. Dies trifft vor allem Genossenschaften und staatliche Unternehmen mit unter Marktniveau liegenden Mieten.

Finanzielle Belastung für Mieter

Laut Schätzungen könnten Mieter für eine 100-Quadratmeter-Wohnung mit einer bisherigen Grundsteuer von 300 Euro jährlich künftig bis zu 600 Euro zahlen. Die genaue Höhe wird erst mit der Betriebskostenabrechnung für 2025 sichtbar.

Kritiker wie der Berliner Mieterverein bemängeln, dass die Grundsteuer keinen direkten Nutzen für Mieter bietet. Befürworter argumentieren, dass die Einnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes eingesetzt werden.

Für Mieter und Vermieter bleibt abzuwarten, wie sich die Reform individuell auswirkt. Bis dahin empfiehlt es sich, die Bescheide frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Quelle: www.welt.sn2world.com, rbb24.de