Montag, 17 Februar 2025 14:50

Mann in Berlin wegen Totschlags nach tödlichem Streit um Parkplatz verurteilt

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Prozess-Berlin Prozess-Berlin pixabay/Foto illustrativ

Ein 30-jähriger Mann wurde am Montag vor dem Berliner Landgericht zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der Angeklagte hatte einen 37-Jährigen in einem Streit um einen Parkplatz mit einem Messer tödlich verletzt. Die Tat ereignete sich vor rund sieben Monaten im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen.

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Tödlicher Streit in Berlin-Gesundbrunnen

Das Opfer, ein 37-jähriger Familienvater aus Kamerun, hatte mit seinem Auto eine Parklücke blockiert, indem er in zweiter Reihe davor hielt. Dies führte zu einem hitzigen Streit mit mehreren Männern, darunter der Bruder des späteren Täters. Der 30-Jährige nahm die Auseinandersetzung aus seinem Fahrzeug wahr und stieg gemeinsam mit seinem Vater aus, um sich in den Konflikt einzumischen.

Während der Eskalation zog der Angeklagte ein Messer und stach dem Opfer in den Bauch. Trotz schnell eingetroffener Rettungskräfte kam für den Mann jede Hilfe zu spät. Die tödliche Verletzung führte innerhalb kurzer Zeit zum Tod des 37-Jährigen.

Gericht wertet die Tat als minderschweren Fall

Vor Gericht gab der Täter die Messerattacke zu, obwohl Zeugenaussagen sich in einigen Punkten widersprachen. Der vorsitzende Richter bezeichnete den Auslöser des Streits als „unglaublich banal“ und betonte, dass keiner der Beteiligten zur Deeskalation bereit gewesen sei. Das Urteil fiel mit sechs Jahren Haft moderat aus, da die Tat als ein minderschwerer Fall gewertet wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Strafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert, während die Verteidigung höchstens fünfeinhalb Jahre anstrebte. Zudem zahlte der Angeklagte 15.000 Euro an die Familie des Opfers, was ebenfalls strafmildernd berücksichtigt wurde. Der Täter war zuvor nicht vorbestraft.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Nach der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu emotionalen Reaktionen seitens der Angehörigen und Freunde des Getöteten. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung noch Rechtsmittel einlegen können.

Quelle: www.welt.sn2world.com, rbb24.de