Inhaltsverzeichnis:
- Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz im Fokus
- Prävention und Kontrolle im Mittelpunkt
- Kritik und weitere Maßnahmen
Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz im Fokus
Die neuen Regelungen betreffen drei Gebiete: Görlitzer Park, Kottbusser Tor und den Leopoldplatz. Dort ist das Mitführen jeglicher Waffen, einschließlich Schusswaffen, Reizstoff- und Signalwaffen, sowie aller Arten von Messern verboten. Selbst Taschenmesser und Küchenmesser dürfen nicht mitgeführt werden.
Die Verbotszonen erstrecken sich über öffentliche Straßen, Plätze und zugehörige U-Bahnhöfe. Auch in Bussen und Bahnen innerhalb dieser Bereiche gilt das Verbot. Die Berliner Polizei erhält Befugnisse, Kontrollen ohne konkreten Verdacht durchzuführen. Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet, und widerrechtlich mitgeführte Gegenstände werden konfisziert.
Prävention und Kontrolle im Mittelpunkt
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahme. "Wir müssen feststellen, dass viel zu viele Messer im Umlauf sind", sagte er nach der Senatssitzung. Die Verbotszonen seien ein Schritt, der bei Bedarf ausgeweitet werden könnte.
Die Innensenatorin Iris Spranger (SPD) nannte die Regelung einen zentralen Bestandteil einer umfassenden Strategie. Beim Landeskriminalamt wurde eine neue "Koordinierungsstelle Messer" eingerichtet, um präventive und repressive Maßnahmen zu koordinieren.
Die Dringlichkeit der Maßnahmen wird durch die Polizeistatistik belegt: Im Jahr 2023 wurden in Berlin 3.482 Messerangriffe registriert, ein Anstieg von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Kritik und weitere Maßnahmen
Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigte sich kritisch gegenüber den Verbotszonen. Ihr Sprecher Benjamin Jendro bezeichnete sie als "Placebo", das keine ernsthaften Kriminellen abschrecken werde. Er forderte ein generelles Mitführverbot von Messern in der Öffentlichkeit.
Ein temporäres Waffen- und Messerverbot wurde für die Silvesterfeier am Brandenburger Tor beschlossen. Dieses gilt vom 31. Dezember 2024, 14:00 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 6:00 Uhr, und schließt auch den Tiergarten ein.
Die Einführung der Verbotszonen in Berlin könnte als Signal für andere Städte dienen. Ob sie jedoch langfristig zur Reduzierung von Gewaltstraftaten beiträgt, bleibt abzuwarten.
Quelle: www.extratimeout.com/de, rbb24,de