Montag, 16 Dezember 2024 15:07

Neues Wahlrecht - Bundestagswahl 2025 unter neuen Regeln

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Bundestagswahl-Berlin Bundestagswahl-Berlin pixabay/Foto illustrativ

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl unter einem neuen Wahlrecht statt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Größe des Parlaments und die Gewichtung der Stimmen. Die neue Gesetzgebung verspricht tiefgreifende Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages und könnte für einige Parteien am Wahlabend entscheidend sein.

Inhaltsverzeichnis:

Direkte Auswirkungen in Berlin und Brandenburg

In Berlin und Brandenburg sind rund 4,5 Millionen Menschen wahlberechtigt. In beiden Bundesländern bleibt die Wahlmethode mit Erst- und Zweitstimme bestehen. Dennoch ändern sich die Spielregeln. Statt bisher bis zu 733 Abgeordneten werden künftig exakt 630 Abgeordnete im Bundestag vertreten sein - 22 aus Berlin und 21 aus Brandenburg. Diese Reduzierung resultiert aus der Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten, die bisher die Gesamtzahl der Parlamentarier erhöht hatten.

Besonders die Zweitstimme gewinnt im neuen System an Bedeutung. Die Zusammensetzung des Bundestages wird ausschließlich anhand der Zweitstimmen ermittelt. Direktmandate können nur vergeben werden, wenn diese durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sind. Dieses Verfahren, bekannt als "Zweitstimmendeckung", führt dazu, dass selbst ein Wahlkreissieger nicht automatisch in den Bundestag einzieht.

Konsequenzen für Direktkandidaten und Parteien

Die neue Regelung könnte für Überraschungen sorgen. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 hätte die SPD in Brandenburg beispielsweise drei Direktmandate verloren. In den Wahlkreisen Oberhavel - Havelland II, Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II und Märkisch-Oderland - Barnim II hätten die dortigen Wahlkreissieger ohne Mandat bleiben können. Ihre Erststimmenanteile waren die niedrigsten unter den SPD-Kandidaten in Brandenburg, sodass sie in der Reihung hinter andere Kandidaten zurückfielen.

Ein weiteres Beispiel sind die Wahlkreisänderungen in Brandenburg. Durch Bevölkerungsverschiebungen wurden zwei Wahlkreise neu zugeschnitten. Der Wahlkreis Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III wurde verkleinert, während Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II vergrößert wurde. Insgesamt bleibt die Zahl der Wahlkreise in Brandenburg jedoch bei zehn stabil.

Grundmandatsklausel und deren Bedeutung

Trotz der umfassenden Reform bleibt die sogenannte Grundmandatsklausel bestehen. Diese Regelung erlaubt es Parteien, die unter fünf Prozent der Zweitstimmen liegen, dennoch in den Bundestag einzuziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Für Die Linke ist diese Klausel von entscheidender Bedeutung. Bei der Wahl 2021 sicherte sich die Partei zwei Direktmandate in Berlin, unter anderem in Treptow-Köpenick durch Gregor Gysi.

Auch 2025 tritt Gysi erneut im Wahlkreis Treptow-Köpenick an, um ein Mandat für seine Partei zu sichern. Unter dem Motto "Mission Silberlocke" versucht er, trotz der schlechten Umfrageergebnisse der Linken, ein Direktmandat zu erringen.

Ein Blick auf die Zukunft

Ob das neue Wahlrecht über die Bundestagswahl 2025 hinaus Bestand haben wird, ist unklar. Die Union hat angekündigt, die Reform zurücknehmen zu wollen, falls sich Mehrheiten im Bundestag ändern. CDU/CSU und Die Linke waren bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes deutliche Kritiker.

Der Ausgang der Wahl wird zeigen, welche Auswirkungen die Änderungen tatsächlich auf die Zusammensetzung des Bundestages haben. Sicher ist jedoch, dass die Neuerungen für viele Wahlkreise und Kandidaten neue Herausforderungen bringen.

Quelle: www.welt.sn2world.com, rbb24.de