Freitag, 06 Dezember 2024 13:15

Kunstfälschung in Berlin - Haftstrafe für Kunstsammler

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Kunstfälschung - Berlin Kunstfälschung - Berlin pixabay/Foto illustrativ

Ein Berliner Kunstsammler wurde wegen des Verkaufs eines gefälschten Andy-Warhol-Bildes zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den Kunstmarkt und den Handel mit gefälschten Kunstwerken.

Inhaltsverzeichnis:

Der gefälschte Warhol - "Red Marilyn, 1962"

Der 69-jährige Angeklagte erwarb im Internet einen Siebdruck für 676 Dollar. Dieses Werk zeigte das Motiv eines Kunstwerks von Andy Warhol, einem der bekanntesten Pop-Art-Künstler des 20. Jahrhunderts. Das Bild wurde anschließend als angeblich echtes Werk mit dem Titel „Red Marilyn, 1962“ über eine Galerie angeboten. Ein Berliner Kunstsammler kaufte das Werk gutgläubig für 770.000 Euro. Von dem tatsächlich gezahlten Erlös von 500.000 Euro behielt der Angeklagte 400.000 Euro für sich.

Hinweise auf die Fälschung

Die Täuschung wurde unter anderem durch eine Fotografie aufgedeckt, die sich unter dem Siebdruck auf der Leinwand befand. Das Foto zeigte Andy Warhol selbst und stammte frühestens aus dem Jahr 1975. Dies widersprach der Angabe, dass das Kunstwerk aus dem Jahr 1962 stammen sollte. Die Diskrepanz wurde vom Nebenkläger, dem getäuschten Käufer, im Prozess hervorgehoben. Die Ermittler konnten so zweifelsfrei nachweisen, dass es sich bei dem Werk um eine Fälschung handelte.

Urteil und Konsequenzen

Das Landgericht Berlin sprach den Angeklagten schuldig und verhängte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Dieser Fall zeigt, wie wichtig sorgfältige Überprüfungen und Gutachten auf dem Kunstmarkt sind, um Betrug zu vermeiden. Käufer sollten sich besonders bei hochpreisigen Werken absichern, um ähnliche Fälle zu vermeiden.

Quelle: www.globewings.net/de, rbb24.de